Allgemeine Mietwagenvermittlungsbedingungen der Hellas Star Touristik KG (Download PDF)

1. Mietzeit
Ein Miettag ist immer der Zeitraum von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt der Übernahme des Fahrzeuges, Fahrzeuge müssen daher spätestens am Tag der Abgabe zu der Uhrzeit abgegeben werden, an der sie übernommen worden sind. Ansonsten wird in der Regel ein weiterer Tag berechnet. Bei Überschreitung der Mietzeit, die nicht bei der Reservierung angegeben ist, wird ein zusätzlicher Zeitraum vom lokalen Mietwagenpartner nach seinen dort üblichen Tarifen (und nicht zu den von uns ausgehandelten Sondertarifen) berechnet. Es werden in der Regel Flugverspätungen von 1-2 Stunden sowie allgemeine Verspätungen von bis zu 1 Stunde ohne Aufpreis geduldet, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

2. Mietdokumente
Sie erhalten von uns nach erfolgter Bezahlung den Mietwagengutschein, dieser muss bei der Übernahme des Fahrzeuges vorgelegt werden. Wir vermitteln Ihnen Mietwagen im Namen und Auftrag der jeweiligen Autovermietung. Den eigentlichen Mietvertrag schliessen Sie vor Ort mit der jeweiligen Mietwagenfirma direkt ab. Hellas Star Touristik ist nicht verantwortlich für nicht zustande gekommene Mietverträge aufgrund eines nicht vorgelegten Mietwagengutscheines.

3. Führerschein / Personalausweis
Der Fahrer bzw. auch der zweite Fahrer muss seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheines der Klasse III (B) sein. Bei Fahrzeugübernahme muss neben dem Führerschein ein gültiger Reisepass/Personalausweis vorgelegt werden. Hellas Star Touristik ist nicht verantwortlich für nicht zustande gekommene Mietverträge aufgrund eines nicht vorgelegten oder ungültigen Führerscheines / Reisepasses / Personalausweises. Es wird auch keine Rückerstattung wegen eines nicht gültigen oder nicht vorgelegten Führerscheines / Reisepasses / Personalausweises gewährt. Gefaxte oder fotokopierte Führerscheine / Reisepässe / Personalausweise werden nicht akzeptiert.

4. Kaution
Bei einigen Mietwagenpartnern wird bei Wagenübernahme eine Kaution verlangt. In der Regel ist diese Kaution per Kreditkarte (Visa/Master) zu leisten. Sollten Sie über keine Kreditkarte verfügen, so sprechen Sie uns bitte vor der Buchung an, damit wir ggf. eine Alternativlösung finden können.

5. Zusätzlicher Fahrer
In unseren Preisen sind zwei Fahrer inbegriffen.

6. Alter der Fahrer
Das Alter des Fahrers muss mindestens 23 Jahre sein. Das Maximalalter beträgt 75 Jahre.

7. Fahrzeugkategorien
Angebote und Buchungen von Fahrzeugen gelten jeweils für eine Kategorie und niemals für ein bestimmtes Fahrzeugmodell. Die genannten Beispiele dienen lediglich als Orientierungshilfe für die Größe einer Fahrzeugkategorie. Auch die Zusage einer bestimmten PS-Stärke kann nicht erfolgen. Unsere Mietwagenpartner haben das Recht, im Falle von ausgebuchten Fahrzeugkategorien, ein gleichwertiges oder höherwertiges Fahrzeug ohne zusätzliche finanzielle Belastung zur Verfügung zu stellen. Bitte wählen Sie sich sorgfältig die nötige Fahrzeugkategorie aus, damit genug Platz für alle Reisenden und das Gepäck ist. Hellas Star Touristik ist nicht dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug evtl. nicht groß genug ist, damit alle Passagiere und Gepäck bei der Übernahme Platz finden.

8. Extras
Kindersitze und/oder Babysitze können Sie bei der Anfrage/Buchung mitbestellen. Die Gebühren dafür entnehmen Sie bitte unserem jeweiligen Angebot. Diese Gebühren sind ggf. bei Mietwagenübernahme vor Ort in bar oder per Kreditkarte (Visa/Master) zu begleichen.

9. Tank-Regelungen
Unsere Mietwagenpartner haben unterschiedliche Tankregelungen, auf die wir in der Regel auch keinen Einfluss haben:

- Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben und muss auch wieder mit vollem Tank abgegeben werden.
- Das Fahrzeug wird mit einem bestimmten Tankfüllstand übergeben und muss auch wieder mit diesem Füllstand abgegeben werden.

Bei Wagenabgabe mit geringerem Tankfüllstand als bei der Wagenübernahme kann der Autovermieter eine Gebühr im Wert des fehlenden Treibstoffes verlangen.

10. Enthaltene Versicherungen:
Folgende Versicherungsleistungen sind in unseren Preisen inbegriffen:

- FDW Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung
- Haftpflichtversicherung (Körperliche Schäden bis zu € 500.000,00, Sachschäden bis zu € 100.000,00)
- Diebstahlversicherung im Wert des Fahrzeuges
- Feuer / Vandalismusversicherung im Wert des Fahrzeuges
- PAI (Persönliche Unfallversicherung) für die Insassen bis € 500.000,00
- 24-Stunden-Sttaßenhilfe

Die Versicherung in Griechenland deckt generell folgendes nicht ab:
Antenne, Beschädigung der Autoverriegelung, Verlust oder Beschädigung der Schlüssel, Scheibenwischer, Spiegel, Ersatzschlüssel und Autosteckfassung, Lichter, Gaskappe, Warndreiecke, Beschädigung der Polsterung des Autos, extremer Schmutz im Auto, Unterbodenbeschädigungen, Beschädigungen durch Nachlässigkeit, Kraftstoffstörungen, Beschädigung der Kindersitze und Babysitze, Mangel an Elektrizität wegen vergessenem Abschalten der elektrischen Vorrichtungen, Privatgegenstände, die aus dem Wagen gestohlen oder bei einem Unfall beschädigt wurden. Die Autovermietungsfirma ist in keinem Fall verpflichtet, einen platten Reifen oder Beschädigungen am Radio zu ersetzen. Hellas Star Touristik haftet nicht für Schäden bzw. Unfälle, die auf Grund von Bewusstseinsstörungen des Fahrers durch Alkohol, Medikamente oder Drogen entstehen. Ebenso trägt Hellas Star Touristik keine Verantwortung für Schäden oder Unfälle, die vom Kunden auf oder außerhalb der Straße willkürlich provoziert werden. In solchen Fällen haftet ausschließlich der Kunde. Der Fahrer darf nie den Ort des Unfalls verlassen, ohne die Autovermietungsfirma zu informieren, das Eintreffen der Polizei und die Vollendung des Polizeiberichtes, abzuwarten. Wenn Sie den Unfall nicht der Polizei berichten und die Anforderungen der Landesgesetze nicht einhalten, kann die Versicherung den Unfall nicht decken. Der Bericht sollte angeben, ob es irgendeinen Einfluss von Alkohol oder von Drogen gibt. Im Falle von anderen Beschädigungen am gemieteten Fahrzeug, sollte das oben genannte Verfahren auch befolgt werden. Wenn das Fahrzeug während einer Parkzeit beschädigt wird, müssen Sie die Beschädigung sofort der Autovermietungsfirma berichten, bevor das Auto umgesetzt wird. Der Kunde muss im Falle eines Diebstahls die Fahrzeugschlüssel und den Polizeibericht vorzeigen und umgehend die Autovermietungsfirma benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet die Autovermietungsfirma über alle Beschädigungen am Fahrzeug sofort zu benachrichtigen. Irgendein unbemerkter Unfall oder unbemerkte Beschädigungen am Fahrzeug können als Nachlässigkeit gedeutet werden. Dieses kann zu einer Belastung des Kunden führen:

- Bussgelder und durch Missachtung der Verkehrsordnung verstoßene Schäden, sind allein vom Mieter zu tragen und werden von der Versicherung nicht gedeckt.

- Alle Mietwagen werden für die Höchstzahl der Passagiere versichert. Im Interesse der Sicherheit darf diese Zahl nicht überschritten werden. Falls sie überschritten wird, kann die Versicherung für ungültig erklärt werden.

Die WUG-Versicherung deckt Schäden an Unterboden, Reifen, Antenne sowie Spiegel ab und kann bei der Wagenübernahme vor Ort gegen eine Zusatzgebühr abgeschlossen werden.

11. Verschiffungen / Übergrenzungen
Verschiffen innerhalb des Mietlandes ist erlaubt. Sie müssen aber immer die Mietwagenfirma dies- bezüglich informieren. In der Regel muss dann eine Zusatzversicherung gegen Extra-Gebühr vor Ort abgeschlossen werden. Übergrenzungen sind generell nicht gestattet.

12. Zahlung
Bei Buchung eines Mietwagens erhalten Sie von Hellas Star Touristik eine Rechnung, diese ist wie folgt zu bezahlen: 25% des Rechungsbetrages sind 8 Tage nach Rechnungsdatum fällig, der Rest ist 30 Tage vor Mietbeginn fällig. Den Reisepreissicherungsschein erhält der Kunde mit der Rechnung / Buchungsbestätigung zugesandt. Nach Zahlungseingang erhält der Kunde den Mietwagengutschein durch Hellas Star. In einigen Zielgebieten ist die Restzahlung erst bei Wagenübernahme vor Ort (per Kreditkarte) fällig, darauf weisen wir ggf. extra hin (Sollten Sie über keine Kreditkarte verfügen, so sprechen Sie uns bitte vor der Buchung an, damit wir ggf. eine Alternativlösung finden können.) In diesem Fall erhält der Kunde den Mietwagengutschein bereits nach erfolgter Zahlung des Anzahlungsbetrages. Hellas Star haftet nicht für die termingerechte Zustellung des Mietwagengutscheines, wenn die Zahlung verspätet erfolgt.

13. Rücktritt / Kündigung / Umbuchung

13.1 Der Kunde kann jederzeit vor Mietbeginn von der Buchung zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Hellas Star zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

13.2 In der Regel werden bei einem Rücktritt bis zu 10 Tagen vor Mietwagenübernahme keine Stornogebühren durch die Autovermietung fällig. Es ist lediglich eine Bearbeitungspauschale von € 30,00 zu entrichten. Bei späterem Rücktritt ist die geleistete Anzahlung als Stornopauschale zu leisten. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderung hinsichtlich des Mietzeitraumes und der Fahrzeugkategorie (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird die Umbuchung auf Wunsch des Kunden hin vorgenommen, kann Hellas Star ein Umbuchungsentgelt in Höhe von € 30,00 erheben.

14. Vermittlung
Hellas Star vermittelt Mietwagen im Namen und Auftrag der jeweiligen Autovermietung. Den eigentlichen Mietvertrag schliessen Sie vor Ort mit der jeweiligen Mietwagenfirma direkt ab. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf unsere Allgemeinen Reisebedingungen, die Sie im Internet unter www.hellas-star.com einsehen können. Sollten Sie vor Ort Schwierigkeiten mit dem Mietwagen gehabt haben, so sind wir Ihnen gerne behilflich, benötigen aber den Mietvertrag. Als Vermittler können wir jedoch keine Haftung oder Gewährleistung für die Leistungserbringung durch den Autovermieter gemäss Mietvertrag und auch nicht für die Leistung des örtlichen Versicherers übernehmen. Die Vermittlung erfolgt ausschliesslich im Namen und Auftrag der jeweiligen Autovermietung.

Gerne beraten wir Sie bei allen Fragen rund um die Mietwagenbuchung auch telefonisch.

15. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen Hellas Star und dem Kunden richten sich nach deutschem Recht. Der Kunde kann Hellas Star nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von Hellas Star gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute. In diesem Fall ist der Sitz von Hellas Star maßgebend.


Stand: Oktober 2010
Hellas Star Touristik KG
Ittertalstrasse 7
42719 Solingen
Germany

Tel. +49 (0) 212-5995909
Fax +49 (0) 212-5995908
E-Mail: info@hellas-star.com

Ust.Id.Nr. DE255840973
Kommanditgesellschaft, Sitz Solingen
Handelsregister Wuppertal HRA 22347
Persönlich haftender Gesellschafter: Stephan Herbertz











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